Satzung

Satzung des Bürgervereins

 § 1     Name und Sitz des Vereins

 Der Bürger- und Heimatverein Stellingen von 1882 e.V. in Hamburg wurde am 30. November 1882 gegründet und rechtsfähig laut Eintragung in das Vereinsregister vom 11. Juni 1914.


§ 2  Zweck des Vereins

 Der Verein hat den Zweck, an der Erfüllung der Aufgaben, die sich der Zentralausschuss Hamburgischer Bürgervereine gestellt hat, im Ortsteil Stellingen beizutragen. Die Arbeit des Vereins umfasst alle kommunalen Angelegenheiten, die von kultureller oder wirtschaftlicher Bedeutung sind.

 Der Verein will die Liebe zur Heimat pflegen und durch Vorträge und Geselligkeit den Zusammenschluss seiner Mitglieder fördern. Er verfolgt sowohl kulturelle und gemeinnützige als auch wohltätige Ziele. Ausgeschlossen sind politische und konfessionelle Bestrebungen und Bindungen.


§  3     Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche Hamburger Einwohner, vornehmlich des Ortsteils Stellingen werden, der sich zu den Zielen des Vereins bekennt und an deren Erreichen mitarbeiten will.

 Zum Beitritt ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Personen, die sich um den Verein in hervorragender Weise verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.


 Die Mitgliedschaft geht verloren:

(1)              durch Tod,

(2)             durch den Ausschluss, der durch den Vorstand erfolgen kann,

(3)             durch Austritt, der schriftlich bis zum 1. Oktober zum Schluss des Jahres erklärt werden muss,

(4)             durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.


 §  4     Beiträge und Geschäftsjahr

Der jährliche Beitrag wird durch die Hauptversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Beitrages befreit. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


 §  5     Organe des Vereins:

 Organe des Vereins sind

 (1) der Vorstand, bestehend aus - dem ersten sowie bis zu zwei zweiten Vorsitzenden, - dem ersten und dem zweiten Schriftführer,

- dem ersten und dem zweiten Kassenwart;

 (2)   bis zu 6 Beisitzer;

 (3)  die Mitgliederversammlung.

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Hauptversammlung für drei Jahre und die Beisitzer für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.


 §  6      Rechte und Pflichten des Vorstandes

 Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, die Durchführung der Versammlungsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Die Vorsitzenden vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

Sie sind Vorstand im Sinne § 26 des BGB.

  Der erste Vorsitzende beruft und leitet die Versammlungen. 
Die  Einladungen  hierfür erfolgen schriftlich mindestens 
eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung. Der Schriftführer hat über jede Versammlung eine Niederschrift zu machen, die von ihm und dem ersten Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

 Der erste Kassenwart verwaltet die Kasse und hat über alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins ordnungsgemäß Buch zu führen. Beide Kassenwarte erhalten Bankvollmacht; Zahlungen sind zusammen mit einem der Vorsitzenden zu leisten und sind grundsätzlich unbar auszuführen. Der erste Kassenwart hat der Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht zu geben.
Die Beisitzer haben in den Sitzungen des Vorstandes beratende und beschließende Stimme.
Die Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.


 §  7     Rechnungsprüfer
 Von der Hauptversammlung sind auf die Dauer von 2 Jahren zwei Rechnungsprüfer zu wählen, von denen einer jährlich ausscheidet und durch einen neuen Rechnungsprüfer ersetzt wird.

 Die Rechnungsprüfer haben die Kassenbücher, alle Abrechnungen nebst Belegen sowie die Vermögensbestände des Vereins zu prüfen. Sie müssen der Hauptversammlung einen Bericht über das Ergebnis ihrer Prüfung geben, haben aber auch das Recht und auf Anweisung des Vorstandes die Pflicht, zu jeder Zeit Revisionen vorzunehmen.


 §  8     Ausschüsse für Sonderaufgaben
Der Vorstand kann für Sonderaufgaben Ausschüsse einsetzen. Die Mitglieder dieser Ausschüsse werden von der Mitgliederversammlung gewählt und bestimmen aus ihrer Mitte einen Sprecher, der über das Ergebnis der Beratungen dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten hat.


 §  9     Mitgliederversammlung
 Mitgliederversammlungen erfolgen nach Bedarf. Die jährliche Hauptversammlung findet spätestens im April statt und beschließt:

a)         über den Jahresbericht des ersten Vorsitzenden,

b)         über den Rechenschaftsbericht des ersten  Kassenwarts,

c)         über die Entlastung des Vorstandes,

d)         über die Neuwahl des Vorstandes, der Beisitzer,

der Ausschussmitglieder und der Rechnungsprüfer.

 Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen berufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 20 Mitglieder schriftlich unter Eingabe der Gründe die Einberufung verlangen. Die Beschlüsse der Versammlungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.


  § 10     Änderungen der Satzungen

 Änderungen dieser Satzungen können nur durch Beschluss des Vorstandes und der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder vorgenommen werden und müssen dem Amtsgericht Hamburg (Abt. Vereinsregister) gemeldet werden.


 § 11   Auflösung des Vereins
 Im Falle der Auflösung des Vereins ist das vorhandene Vermögen durch die auflösende Versammlung wohltätigen Zwecken im Ortsteil Stellingen zuzuführen. Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 26.04.1966. In das Vereinsregister am 20.10.1966 eingetragen unter Nr. 69VR 5201.


Änderungen:

Ziffer 3 des § 5 (Organe des Vereins) gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.04.2004.
(In das VR eingetragen am 30.08.2004.)

 Ziffern 1 und 3 des § 5 (Organe des Vereins), § 6 (Rechte und Pflichten des Vorstandes), § 9 (Mitgliederversammlung) gemäß Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 11.02.2008 und 02.04.2008. (In das VR eingetragen am 27.05.2008.)

 



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